Die AKonsultancy Unternehmensberatung ist Ihr Fachexperte in der Bewertung von Unternehmen bzw. der Unternehmenswertermittlung. Wir erstellen Sachverständigengutachten im Rahmen von
Die AKonsultancy Unternehmensberatung erstellt Bewertungsgutachten für Unternehmen aller Größen und Branchen.
Bewertungsgutachten für Unternehmen (KMU) |
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Oft verlangen gesetzliche Vorschriften, Geschäftsordnungen, vertragliche Vereinbarungen, gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen (Umgründungen) oder familiäre Angelegenheiten die Einholung von Bewertungsgutachten oder gutachterlichen Stellungnahmen. Bei Transaktionen (Kauf oder Verkauf, Umgründung) bildet das Bewertungsgutachten eine wichtige Ausgangsbasis für die weiteren Verkaufsverhandlungen. Auch bei familiären Ereignissen (Erbschaften, Scheidungen) oder Streitfällen unter Eigentümern ist das Bewertungsgutachten von zentraler Bedeutung. Grundlage jedes Bewertungsgutachtens bildet die Durchführung einer Unternehmensbewertung. Alexander Klaubauf ist Ihr Sachverständiger in allen Fragen der Unternehmensbewertung und arbeitet mit Steuerberatern, Rechtsanwälten, Notaren und Banken zusammen.
Die Durchführung einer Bewertung ist ein komplexer Prozess, der tiefgehendes Verständnis des Unternehmens und des Geschäftsmodells erfordert. Dementsprechend ist die AKonsultancy Unternehmensberatung bestrebt, Ihr Unternehmen kennenzulernen, die Abläufe zu verstehen und daraus die richtigen Schlüsse für die Finanzplanung und Unternehmensbewertung zu ziehen.
Gerade im KMU-Bereich sind die umfangreichen Vorgaben an Gutachten gemäß KFS/BW1 oft nicht vollumfänglich erforderlich. Gemeinsam erörtern wir, welche Art der Wertfindung für Ihr Vorhaben geeignet ist, um einen Ausgleich zwischen Kosten und Anforderungen an Gutachten herzustellen. Oft bietet sich die Durchführung einer vereinfachten Wertfindung (KFS/BW1_E5) an.
Abhängig von der Verwendung des Bewertungsobjektes kommen unterschiedliche Bewertungsverfahren zur Anwendung.
Bei Transaktionen ist es entscheidend, dass die subjektiven Werte (unter Berücksichtigung der eigenen Ausgangssituation wie z. B. Liebhaberei, Synergien, spezifische Opportunitätskosten) der Verhandlungsparteien in Einklang zu bringen sind. Der gutachterliche objektive Wert dient dazu als Leitlinie. |
Zur Durchführung einer Bewertung setzt die AKonsultancy Unternehmensberatung auf Ihre vorhandenen Informationen auf (Planungsrechnungen, Cash-Flow-Prognosen). Gegebenenfalls werden fehlende Informationen erarbeitet oder eingeholt. Die AKonsultancy Unternehmensberatung trifft eine Einschätzung zu Marktchancen und -Risiken und leitet daraus die entscheidenden Parameter für die entsprechende Wertermittlung ab. Je nach Bewertungszweck verwendet die AKonsultancy Unternehmensberatung die angemessene Bewertungsmethode. Die AKonsultancy Unternehmensberatung orientiert sich dabei an geltenden Fachgutachten (KFS BW1, KFS RL28, KFS BW7), Empfehlungen von Interessenvertretungen (Fortbestehensprognose WKO) und geltenden internationalen Standards (IFRS - International Financial Reporting Standards, IVS-International Valuation Standards, UGB).
Gegebenenfalls nimmt die AKonsultancy Unternehmensberatung für Sie die Rolle des Gutachten-Übersetzers ein – insbesondere dann, wenn Sie eine gutachterliche Stellungnahme nicht selbst beauftragt haben. Die AKonsultancy Unternehmensberatung erklärt verständlich die Kernaussagen, Stellschrauben, Handlungsspielräume und alternative Auslegungsmöglichkeiten der Ergebnisse. Sie erhalten Feedback zur Qualität eines Gutachtens, zur Aussagekraft der Bewertung und zur Angemessenheit der Methodenwahl.
Im Zuge der Unternehmenssanierung oder auf Anforderung von Banken, Steuerberater oder Geschäftspartnern kann die Erstellung einer Fortbestehensprognose erforderlich sein. Ziel der Fortbestehensprognose ist es, eine Einschätzung zur weiteren Überlebensfähigkeit Ihres Unternehmens zu geben. Über eine Fortbestehensprognose sollten Sie jedenfalls nachdenken, wenn
Die AKonsultancy Unternehmensberatung unterstützt Sie bei der Untersuchung, ob der Tatbestand der Überschuldung oder der Zahlungsunfähigkeit gemäß Insolvenzordnung gegeben oder zu erwarten ist. Eine positive Fortbestehensprognose ist die Ausgangsbasis für weitere Sanierungsmaßnahmen und befreit Sie gegebenenfalls vom Vorwurf der schuldhaften Insolvenzverzögerung.
Bewertungsgutachten für Banken und Wertpapierfirmen |
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