In erster Linie sind für die Abbildung und Dokumentation der OCIR die Expectations for Banks für Banken, die im Zuständigkeitsbereich des SRB liegen, relevant. Erfahrungsgemäß zeigt sich allerdings, dass nationale Abwicklungsbehörden im eigenen Zuständigkeitsbereich die Vorgaben des SRB übernehmen und hinsichtlich nationaler Spezifika und Proportionalität entsprechend anpassen. Die Vorgaben zu OCIR berühren direkt die "existenziellen" Geschäftsbereich der Bank. Anpassungen können weitreichende Auswirkungen auf Bankenfunktionen, Bankenstruktur, Geschäftsprozesse und Strategie der Bank zur Folge haben. Die AKonsultancy Unternehmensberatung unterstützt Sie bei der Implementierung von Lösungsansätzen bei der Identifikation, Risikoanalyse, Maßnahmenentwicklung und in der fortlaufenden Verwaltung der kritischen Serviceleistungen.
Banken sind gefordert, die entsprechenden Dienstleistungen und die entsprechenden Anknüpfungspunkte zu identifizieren. Zur Sicherstellung der Kontinuität der kritischen Funktionen sind zu jeder kritischen und wesentlichen Serviceleistung der Bank Verbindungen zu kritischen Funktionen, Kerngeschäftsbereichen, rechtlichen Einheiten notwendigen Betriebsmittel und erforderliches Personal sowie der zugrundeliegenden Verträge zu schaffen. Diese Informationen sind in einem Servicekatalog jederzeit aktuell und verfügbar zusammenzuführen.
Banken sind gefordert, die mit den kritischen Serviceleistungen verbundenen Risiken abzuschätzen (risk-assessment). Dabei sind insbesondere Risiken zu berücksichtigen, die eine Fortführung der Serviceleistung verunmöglichen. Die Risikoanalyse erfordert Vertragsanalysen iVm den Serviceleistungen. Anwendbares Recht, Standort und Eigentumsverhältnisse von Betriebsmitteln und mögliche Absenzen von erforderlichen Funktionen im Krisenfall sind in der Risikoanalyse zu berücksichtigen. Die AKonsultancy Unternehmensberatung empfiehlt bei der Entwicklung des Servicekatalogs die Auffindbarkeit der entsprechenden Dokumentation zu berücksichtigen.
Zur Sicherstellung einer entsprechenden Vorbereitung auf eine Bankenabwicklung gemäß BaSAG bzw. BRRD sind entsprechende risikominimierende Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. In Analogie zur Insolvenzfestigkeit von Verträgen wurde die Terminologie der Abwicklungsfestigkeit von Verträgen geschaffen, dass Regelungen meint wie
Durch diese Vorgaben sind Banken gefordert, bestehende Verträge ggf. anzupassen und diese Elemente bei neuen Verträgen zu berücksichtigen. Weitere Maßnahmen betreffen die Sicherstellung der Solvenz von Serviceanbietern, transparente und drittvergleichsfähige Vergütungen sowie die Sicherstellung des dauernden Zugangs zu Betriebsmitteln sowie der Zugang zu ausreichend qualifiziertem Personal im Krisenfall. Die AKonsultancy Unternehmensberatung unterstützt Sie bei der betriebswirtschaftlichen Vertragsanalyse und bei der Umsetzung und Durchsetzung erforderlicher Maßnahmen.
Die AKonsultancy Unternehmensberatung unterstützt Banken bei der