Die Regelungen der Bankenabwicklung gemäß §54ff BaSAG und Art. 36 BRRD geben besondere Vorgaben für die Bewertung im Zuge einer Bankenabwicklung vor.
Die unterschiedlichen Bewertungsziele der Valuation 1 (FOLF), Valuation 2 (Abwicklung) und Valuation 3 (NCWO) erfordern die Betrachtung aus unterschiedlichen Blickwinkeln, insbesondere hinsichtlich der Strukturierung der Passiva der Institute. Werte aus der Perspektive der Rechnungslegung (going concern), der Bankenregulatorik, der Abwicklungsregulatorik und des anwendbaren Insolvenzregimes sind für die Abwicklung eines Kreditinstitutes relevant. Das für die Bewertung vorhandene Zahlenwerk und die Bewertungsergebnisse sind der Einordnung unterschiedlicher Vorgaben ausgesetzt.
In der Fachzeitschrift Bewertungspraktiker wurde ein Fachartikel zum Thema Bewertung in der Abwicklung in der Ausgabe 04/2022 veröffentlicht (Autor: Alexander Klaubauf, BA, CIFRSA) |